Die Rechtsaufsicht

Für die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss ist das Landratsamt Rastatt zuständig. Obere Rechtsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.

 

Die Aufsicht über die Erfüllung der Vertragspflichten der gesetzlichen Leistungsträger nach § 3 Absatz 1 RDG haben das Regierungspräsidium als obere und das Innenministerium als oberste Rechtsaufsichtsbehörde.