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Der Bereichsausschuss in Mittelbaden

Auf der Ebene der Rettungsdienstbereiche sind die Kostenträger und die Leistungsträger nach § 3 Absatz 1 bis 3 RDG im Bereichsausschuss nach gemeinsam für die Planung und Gestaltung des Rettungsdienstes verantwortlich. Dem Bereichsausschuss obliegt die Beobachtung und Beratung der Angelegenheiten des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich.

 

Dem Bereichsausschuss gehören eine gleiche Zahl von stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Leistungsträger und der Kostenträger im Rettungsdienstbereich, höchstens je sieben Vertreterinnen oder Vertreter, an. Ferner haben die Leistungsträger im Rettungsdienstbereich, die nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind, das Recht, mit einer Vertreterin oder einem Vertreter an den Sitzungen des Bereichsausschusses beratend teilzunehmen.

 

Darüber hinaus sollen dem Bereichsausschuss mit beratender Stimme eine Vertreterin oder ein Vertreter des Stadt- oder Landkreises, eine Ärztliche Leitung Rettungsdienst des zuständigen Regierungspräsidiums, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Feuerwehr, eine Notärztliche Standortleitung sowie eine Leitende Notärztin oder ein Leitender Notarzt des Rettungsdienstbereiches, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Krankenhäuser angehören. Bei Bedarf können weitere sachverständige Personen auf Beschluss des Bereichsausschusses zu den Beratungen hinzugezogen werden.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder werden von den einzelnen örtlichen Leistungsträgern und Kostenträgern vorgeschlagen. Die Vertreterin oder der Vertreter des Stadtkreises oder Landkreises, der Feuerwehr und die

Leitende Notärztin oder der Leitende Notarzt werden vom Stadtkreis oder Landkreis vorgeschlagen. Die notärztliche Standortleitung wird einvernehmlich von den Trägerinnen und Trägern der Notarztgestellung und die Vertreterin oder der Vertreter der Krankenhäuser wird einvernehmlich von den Krankenhäusern im Rettungsdienstbereich vorgeschlagen.

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